ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN, Elbe eBike, Michael Pietz, Am Gammgraben 4, 19258 Boizenburg, Germany

Mit Annahme deiner Buchung entsteht zwischen Dir und uns (dem Verleiher Elbe eBike (nachfolgend auch „Vermieter“ / „Veranstalter“ genannt) ein Vertrag. Deshalb bitten wir dich, die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Diese regeln in Teil I die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter hinsichtlich der Grundsätze der Vermietung von unseren eBikes und weiteren Mietgegenständen. Teil II enthält unter der Rubrik „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und Pflichten betreffend der Benutzung der Mietgegenstände.

Teil I – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Elbe eBike („Vermieter“) vermietet Mietern bei bestehender Verfügbarkeit eBikes/Pedelecs und weitere Mietgegenstände. Verleih und Rückgabe der eBikes/Pedelecs und Mietgegenstände ist über den Collection-Service, sowie zu vorher mit dem Vermieter abgestimmten Übergabezeiten an unserem Firmensitz, möglich.

Der Vermieter erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.

Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.

Durch die Miete eines eBikes/Pedelecs oder anderer Mietgegenstände akzeptiert der Mieter die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Vermieters.

Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

§ 2 Buchung und Bestätigung

Die verbindliche Buchung (Mietvertrag) ist schriftlich direkt vor Ort oder in Schriftform per Email möglich. Mieter kann jedoch nur jemand sein, der das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.

Buchen kann außerdem nur, wer auch einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen kann.

Sie erkennen durch Ihre Buchung (Mietvertrag) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter an.

Die Mitteilung über die Annahme der Buchung kann schriftlich per Post oder per EMail erfolgen.

§ 3 Preise / Kaution

Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den jeweils zu Beginn der Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Die aktuelle Preisliste für den Verleih und weitere Dienstleistungen kann über das Internet unter https://verleih.elbeebike.de/preise abgefragt werden. Preisänderungen sind vorbehalten.

Die Kosten für den Collection-Service richten sich nach Anzahl der gemieteten eBikes/Pedelecs, dem gewählten Zubehör, Dauer der Ausleihe und Entfernung. Die Kosten werden bei jeder Anfrage individuell berechnet und dem Mieter mitgeteilt.

Der Mieter muss eine Kaution in Höhe von 100 Euro in bar hinterlegen je eBike/Pedelec hinterlegen, die Kaution je Lasten- und Kinderanhänger beträgt 50 Euro, ggf. weitere Kautionen werden im Übernahmeprotokoll optional vermerkt.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

Der Mieter kann die Zahlung des Rechnungsbetrages durch Barzahlung oder Überweisung vorab vornehmen.

Die Zahlung erfolgt in jedem Fall bei (bar) Mietbeginn bzw. 5 Tage (Überweisung) vor Mietbeginn.

Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, alle weiteren Forderungen gegen den Mieter fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Mieter seine fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.

§ 5 Abrechnung und Prüfung

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach Zahlung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Mieters bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit dem Vermieter eine Überprüfung Datenschutzrechtlich möglich ist.

Rückzahlungsansprüche des Mieters werden seinem Konto gutgeschrieben.

Gegen Forderungen des Vermieters kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters zu speichern und verpflichtet sich, diese nur unter der Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

Der Vermieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des Mieters, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben.

§ 7 Stornierung

Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Von 6 bis 1 Tag vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des Mietwertes berechnet. Bei einer Stornierung am Tag der Anmietung müssen wir 100 % Stornogebühr berechnen. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Boizenburg.

Teil II – Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Benutzung mehrerer eBike/Pedelecs

Jeder Mieter kann grundsätzlich mehrere eBikes/Pedelcs und/oder Mietgegenstände gleichzeitig mieten.

§ 2 Dauer des Mietverhältnisses

Die kostenpflichtige Anmietung beginnt und endet mit der Übergabe des Leihrades/Mietgegenstandes am vereinbarten Übergabeort bzw. an unserem Firmensitz.

§ 3 Ordnungsgemäßer Zustand der Mietgegenstände

Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand zu übergeben sowie die eBikes/Pedelecs/Anhänger/Fahrräder/Laufräder in verkehrstüchtigem Zustand zu halten.

Vor Mietbeginn führt der Mieter einen Funktionstest durch und bestätigt mit der Übernahme den Empfang des Mietgegenstandes in technisch einwandfreiem Zustand.

Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des eBikes/Pedelecs/Mietgegenstandes sofort einzustellen. Auch kleinere Mängel (z.B. Reifenschaden, Felgenschaden oder sonstige Defekte) am Mietgegenstand müssen unverzüglich gemeldet werden.

Reparaturen hat der Mieter zu vertreten, sofern keine Material- oder Qualitätsdefekte hierfür ursächlich sind.

§ 4 Nutzung der eBikes/Pedelecs und Mieterhaftung

Die Nutzung der eBikes/Pedelecs/Fahrräder/Anhänger/Laufräder erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Weitervermietung der eBikes/Pedelecs/Fahrräder/Anhänger/Laufräder ist nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Er bewegt sich im Straßenverkehr in Eigenverantwortung.

Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe am eBike/Pedelec oder Mietgegenstand vorzunehmen.

Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten möglichen Schäden noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer haftet.

Der Mieter haftet auch im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die er sich selbst zufügt.

Das eBike/Pedelec darf nur von den zugewiesenen Personen benutzt und nicht von Dritten gefahren werden.

Dem Kunden ist bewusst, dass alle eBikes/Pedelecs mit fehlender Beleuchtung nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Auch hier bestätigt der Kunde, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Ausreichende mobile Beleuchtung kann vom Vermieter auf Wunsch gestellt werden.

Die eBikes/Pedelecs sind zum Teil nicht mit Kettenschutz ausgerüstet. Im Schadensfall (z. B. an Hose oder Rock) wird keine Haftung übernommen.

Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden während der Fahrt das Tragen eines Helms empfohlen – er kann Leben retten.

§ 5 Unfälle

Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Vermieter zu verständigen.

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben haftet der Mieter für den auf Seiten des Vermieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§ 6 Parken und Abstellen der Fahrräder

Das eBike/Pedelec/Fahrrad muss immer – auch bei vorübergehendem Parken oder Abstellen – angeschlossen werden.

§ 7 Rückgabebedingungen

Die Rückgabe kann am vereinbarten Übergabeort bzw. nach Absprache an unserem Firmensitz erfolgen.

§ 8 Haftung des Vermieters, Mieterhaftung und Versicherung

Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietgegenstandes. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Vermieters für Schäden ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für Schaden aus Diebstahl oder Beschädigung, Teilverlust oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Mietbeginn und Mietende) für die Kosten der Wiederinstandsetzung, Wiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkosten bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Dies gilt auch bei Mietdauerüberschreitung für die Restdauer sowie für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden und Sicherstellen der Mietgegenstände.

Den Diebstahl eines eBikes/Pedelecs während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter sowie eine zuständige Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.

Boizenburg, 23.01.2017